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Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um unsere Anwendung APLICONUS infield Pro zur Verfügung.
Belege, Reisen und nachvollziehbare Abläufe im realen Arbeitskontext.

Entdecken Sie unsere neue App für digitale Arbeitszeiterfassung und integrierte Reisekostenabrechnung.
In APLICONUS infield Pro können Sie einfach und schnell verschiedene Informationen in den Einstellungen hinterlegen.
Ja, Sie können die privat erworbenen Kosten für Ihre BahnCard 100 gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs plausibel war, dass sich die Kosten durch dienstliche Fahrten vollständig amortisieren. Dabei ist eine private Nutzung zulässig, solange die berufliche Nutzung im Vordergrund steht. Eine lückenlose Dokumentation der Fahrten ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, um die dienstliche Nutzung bei Bedarf nachweisen zu können. 1
APLICONUS infield Pro erstellt automatisch einen Reisekostenbericht, in dem alle Bahnfahrten des ausgewählten Zeitraums aufgeführt sind. Unter "Bahn" ist auf dem Dokument der Gesamtbetrag pro Fahrt, als auch für alle Bahnfahrten zusammen ersichtlich.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 17a. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-17a/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
Ja, Sie können Ihre private BahnCard beruflich nutzen und als Werbungskosten geltend machen, auch wenn Dienstreisen nicht den überwiegenden Anteil ausmachen. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt des Kaufs plausibel ist, dass sich die Kosten durch dienstliche Fahrten vollständig amortisieren. Eine private Mitnutzung ist dabei zulässig. Eine genaue Dokumentation der dienstlichen Fahrten wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. 1
APLICONUS infield Pro erstellt automatisch einen Reisekostenbericht, in dem alle Bahnfahrten des ausgewählten Zeitraums aufgeführt sind. Unter "Bahn" ist auf dem Dokument der Gesamtbetrag pro Fahrt, als auch für alle Bahnfahrten zusammen ersichtlich.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 17a. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-17a/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
Es ist notwendig, die verkehrsgünstigste Route zu wählen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gilt: 0,30€ pro vollem Entfernungskilometer. Grundsätzlich darf der Betrag von 4.500,00€/Jahr nicht überschritten werden.1
APLICONUS infield Pro erstellt automatisch einen Reisekostenbericht, in dem alle Fahrten mit einem privaten oder gemieteten Kraftfahrzeug innerhalb des ausgewählten Zeitraums aufgeführt sind. Auf dem Dokument sind die Fahrten in zwei Kategorien unterteilt: „Privat“ für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug und „Miete“ für Fahrten mit einem gemieteten Wagen. In beiden Bereichen ist der jeweilige Gesamtbetrag pro Fahrt sowie der Gesamtbetrag aller Fahrten übersichtlich dargestellt.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
| Verkehrsmittel | Kilometersatz |
|---|---|
| Benutzung eines Kraftwagens, z.B. PKW | 0,30€/km |
| Benutzung Motorrad (oder Motorroller) | 0,20€/km |
| Benutzung Moped (oder Mofa) | 0,20 €/km (als motorbetriebenes Fahrzeug erfasst) |
| Benutzung Fahrrad | Keine Entschädigung |
| Mitnahme einer Person | keine Mitnahmeentschädigung mehr |
| Mitnahmeentschädigung für jede weitere Person | keine Mitnahmeentschädigung |
Pauschalsätze für Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Stand:2025) 1
APLICONUS infield Pro berücksichtigt bei der Erfassung von Reisekosten die Pauschale für PKWs von 0,30€/km.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
Nein, die Entfernungspauschale kann für ein und dieselbe erste Tätigkeitsstätte nur einmal am Tag angegeben werden.1
APLICONUS infield Pro erstellt automatisch einen Reisekostenbericht, in dem alle Fahrten mit einem privaten oder gemieteten Kraftfahrzeug innerhalb des ausgewählten Zeitraums aufgeführt sind. Auf dem Dokument sind die Fahrten in zwei Kategorien unterteilt: „Privat“ für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug und „Miete“ für Fahrten mit einem gemieteten Wagen. In beiden Bereichen ist der jeweilige Gesamtbetrag pro Fahrt sowie der Gesamtbetrag aller Fahrten übersichtlich dargestellt.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
Nein, die Begrenzung gilt nicht für die Benutzung eines eigenen oder eines zur privaten Nutzung überlassenen PKWs, sofern der Arbeitnehmer lückenlos nachweisen kann, dass er einen solchen für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwendet hat. 1
APLICONUS infield Pro erstellt automatisch einen Reisekostenbericht, in dem alle Fahrten mit einem privaten oder gemieteten Kraftfahrzeug innerhalb des ausgewählten Zeitraums aufgeführt sind. Auf dem Dokument sind die Fahrten in zwei Kategorien unterteilt: „Privat“ für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug und „Miete“ für Fahrten mit einem gemieteten Wagen. In beiden Bereichen ist der jeweilige Gesamtbetrag pro Fahrt sowie der Gesamtbetrag aller Fahrten übersichtlich dargestellt.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
Ja, diese zusätzlichen Aufwendungen können nach § 9 Absatz 2 Satz 2 EStG geltend gemacht werden. 1
APLICONUS infield Pro erstellt automatisch einen Reisekostenbericht, in dem alle Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des ausgewählten Zeitraums aufgeführt sind. Unter „ÖPNV“ ist auf dem Dokument der Gesamtbetrag pro Fahrt sowie der Gesamtbetrag aller ÖPNV-Fahrten ersichtlich.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
Mit APLICONUS infield Pro können Sie Ihre Abwesenheit schnell und einfach über die Home-Ansicht erfassen.
Alternativ können Sie über den Menüpunkt "Arbeitszeit" des Navigationsmenüs Ihre Abwesenheit im voraus planen und erfassen.
Damit Ihr Arbeitgeber dir Bewirtungskosten zügig und korrekt erstatten kann, sollten Sie einen vollständigen Bewirtungsbeleg einreichen. Dieser muss den Anforderungen der Einkommensteuer-Richtlinien entsprechen ‒ also neben dem Kassenbeleg auch Angaben zu Anlass, Ort, Datum und teilnehmenden Personen enthalten. Nur so ist eine steuerlich einwandfreie Erstattung möglich.1
APLICONUS infield Pro erstellt auf Basis der erfassten Bewirtung automatisch einen Bewirtungsbeleg, der den geltenden steuerlichen Anforderungen entspricht.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 16 II. Online verfügbar unter: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/C-Anhaenge/Anhang-16/II/inhalt.html (Abgerufen am: 26. Juni 2025).↩
Mit APLICONUS infield Pro können Sie sich automatisch daran erinnern lassen, Ihre Arbeitszeit zu starten.
In APLICONUS infield Pro können Sie ganz einfach einen Ausgleichstag erfassen, wenn Sie Überstunden abbauen möchten. Erfassen Sie im Bereich „Arbeitszeit“ einfach den gewünschten Zeitraum als Zeitausgleich oder ändern Sie bereits erfasste Arbeitszeiten nachträglich entsprechend. Sie können Ihre Abwesenheit auch direkt über die Startseite von APLICONUS infield Pro starten.
Mit APLICONUS infield Pro können Sie über die Home-Ansicht direkt Ihren Bericht senden.
Für Geschäftsessen unter 250 Euro reicht eine Kleinbetragsrechnung mit schriftlicher Ergänzung von Ort, Datum, Anlass, bewirteten Personen und der Unterschrift des bewirtenden Unternehmens. Liegt der Betrag über 250 Euro, ist eine Rechnung mit dem Namen des bewirtenden Unternehmens erforderlich. Dieser Name darf nur vom Restaurant eingetragen werden.1
APLICONUS infield Pro erstellt auf Basis der erfassten Bewirtung automatisch einen Bewirtungsbeleg, der den geltenden steuerlichen Anforderungen entspricht.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 16 II. Online verfügbar unter: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/C-Anhaenge/Anhang-16/II/inhalt.html (Abgerufen am: 26. Juni 2025).↩
Grundsätzlich ja. Finden Sie weitere Informationen beim Bundesministerium der Finanzen. 1
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 16 II. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-16/II/anhang-16-II.html (Abgerufen am: 15. Mai 2025).↩
Sie können geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten steuerlich geltend machen, wenn diese ordnungsgemäß dokumentiert sind. Der sogenannte Bewirtungsbeleg sollte gemäß den Vorgaben der Einkommensteuer-Richtlinien erstellt und vollständig ausgefüllt sein. Neben dem Rechnungsbeleg des Restaurants sind insbesondere Angaben zum Anlass der Bewirtung und zu den teilnehmenden Personen erforderlich. Nur dann erkennt das Finanzamt die Aufwendungen als Betriebsausgabe an. Privat veranlasste Bewirtungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.1
APLICONUS infield Pro erstellt auf Basis der erfassten Bewirtung automatisch einen Bewirtungsbeleg, der den geltenden steuerlichen Anforderungen entspricht.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 16 II. Online verfügbar unter: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/C-Anhaenge/Anhang-16/II/inhalt.html (Abgerufen am: 26. Juni 2025).↩
APLICONUS infield Pro ermöglicht Ihnen über die integrierte Sync-Funktion das Erstellen von Backups sowie das einfache Übertragen und Abrufen Ihrer Daten auf weiteren Geräten.
Ja, nach dem Schreiben des BMF 1 wird das Trinkgeld vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet, sofern der Empfänger die Zahlung quittiert. Allerdings kann man Trinkgelder auch über einen Eigenbeleg nachweisen.
APLICONUS infield Pro bietet die Möglichkeit, bei Bewirtungen Trinkgeld neben dem berechneten Bewirtungsbetrag gesondert anzugeben und somit eindeutig für den Arbeitgeber auszuweisen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 16 II. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-16/II/anhang-16-II.html (Abgerufen am: 15. Mai 2025).↩
Mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2019 steigen zum 01.01.2020 für Reisen innerhalb Deutschlands die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 1.
Für Abwesenheiten von mehr als acht Stunden erhalten Sie nun 14,00 €, gleiches gilt für An- und Abreisetag bei mehrtägigen Abwesenheiten.
Bei Tagen, an denen Sie 24 Stunden abwesend sind (den sogenannten Zwischentagen), steigt die Pauschale auf 28,00 €.
Die Tages- und Verpflegungspauschalen sind in APLICONUS infield Pro integriert und werden je nach Angabe der Art der Mahlzeit (Frühstück, Mittag-, Abendessen) berechnet.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
Folgende Kürzungs-Pauschalen basieren auf dem Pauschalsatz für einen vollen Dienstreise-Tag in Höhe von 28€ innerhalb Deutschlands: 1
| Mahlzeitart | Prozent der Kürzung | Absoluter Betrag |
|---|---|---|
| Frühstück | 20% | 5,60€ |
| Mittagessen | 40% | 11,20€ |
| Abendessen | 40% | 11,20€ |
Die Verpflegungspauschalen sind in der APLICONUS infield Pro-App integriert und werden je nach Angabe der Art der Mahlzeit (Frühstück, Mittag-, Abendessen) berechnet.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
Je nach Größe der Mahlzeit muss der Snack mit der vollen Kürzungspauschale abgerechnet werden, auch wenn der Wert darunterliegt.1
Die Verpflegungspauschalen sind in der APLICONUS infield Pro-App integriert und werden je nach Angabe der Art der Mahlzeit (Frühstück, Mittag-, Abendessen) berechnet.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
14,00€/Tag für den An-/Abreisetag, 28,00€/Tag für den Zwischentag (24h).1
APLICONUS infield Pro berechnet automatisch die Pauschalen für An- und Abreisetage sowie für volle Reisetage. Auch die Verpflegungspauschalen sind in der App integriert und werden je nach Angabe der eingenommenen Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- oder Abendessen) automatisch angepasst.
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Anhang 25. Online verfügbar unter: https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-25/III/inhalt.html (Abgerufen am: 15.05.2025).↩
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